Teilnahmebedingungen

Wer mitmachen möchte,

  1. ... sollte aus Niedersachsen kommen. Menschen aus anderen Bundesländern können nur im Ausnahmefall teilnehmen und sollten sich dazu mit dem JPN-Büro in Verbindung setzen unter 0511 830929 oder unter buero@jungepresse-online.de.
  2. ... muss zwischen 12 und 27 Jahre alt sein. Bei Teilnehmenden unter 18 Jahren gehen wir davon aus, dass vor der Anmeldung das Einverständnis der Eltern eingeholt wurde. Alle Teilnehmenden über 18 Jahren und die Erziehungsberechtigten der unter 18-jährigen Teilnehmenden erklären sich bei der Anmeldung damit einverstanden, dass die Seminarteilnehmenden nicht ständig beaufsichtigt werden müssen.
  3. ... muss sich im Klaren darüber sein, dass weder die ausschreibenden Verbände noch unterstützende Stiftungen oder sonstige genannte Organisationen für Diebstahl, Schaden an mitgebrachten Dingen oder Personenschäden verantwortlich gemacht werden können. Es wird keinerlei Haftung übernommen!
  4. ... muss pünktlich erscheinen. Verspätungen sind den Seminarleiter*innen telefonisch mitzuteilen. Wer nicht kommen kann, muss 10 Werktage vor Veranstaltungsbeginn absagen. Bei späteren Absagen wird eine Ausfallgebühr in Höhe von 50 Euro erhoben (Ausnahmen: Krankheit mit ärztlichem Attest, Ersatzteilnehmende).
  5. ... verpflichtet sich zur Teilnahme an allen Programmpunkten der Veranstaltung/des Seminars.
  6. ... muss unsere Bedingungen zur Erstattung von Fahrtkosten akzeptieren: Wir erstatten maximal 50 Prozent des normalen Bahnpreises (ohne Aufschläge) innerhalb Niedersachsens. Zuschläge erstatten wird nur dann, wenn die Fahrtzeit ansonsten über zwei Stunden dauern würde. Außerdem dürfen die Fahrtkosten 58 Euro nicht überschreiten. Die originalen Bahnbelege müssen zusammen mit dem ausgefüllten Fahrtkostenantrag bis spätestens 14 Tage nach Seminar- bzw. Veranstaltungsbeginn bei der JPN eingereicht werden. Bei einer Anreise mit einem Auto erstatten wir pro km 0,08 Euro, für jede*n weitere*n Mitfahrer*in 0,04 Euro. Kosten für Flugtickets werden nicht erstattet.
  7. ... muss Anweisungen der Organisierenden und Seminarleiter*innen befolgen. Wenn gegen Anweisungen verstoßen wird, kann die Projektleitung einzelne Teilnehmende von der Veranstaltung ausschließen und auf eigene Kosten nach Hause schicken. Dieses gilt insbesondere dann, wenn der Fortlauf der Veranstaltung behindert/gestört wurde bzw. dieses zu erwarten ist oder andere Teilnehmende massiv gestört werden.
  8. ... erklärt sich mit der Veröffentlichung von Bildmaterial, das während der Veranstaltung/des Seminars im Zusammenhang mit der Veranstaltung/des Seminars entstanden ist, einverstanden. Das Bildmaterial wird ausschließlich in den Medien der JPN oder denen der kooperierenden/unterstützenden Partner*innen veröffentlicht.